Der Energieausweis dokumentiert den Energieverbrauch eines Gebäudes. Geregelt sind die Inhalte des Energieausweises in Deutschland im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Da etwa 40 Prozent der Energie in Privathaushalte fließt, möchte man mit dem Energieausweis den Energiebedarf senken. Nur noch energieeffiziente Häuser und Wohnungen sollen gut zu vermarkten sein.
Gesetzliche Grundlage des Energieausweises ist die jeweils aktuelle Fassung des GEG.
Dieter Kienzler
- Maler- und Lackierermeister
- staatlich geprüfter Gestalter
- Sachverständiger im
Malerhandwerk
- Feststellung der besonderen
Sachkunde von ö.b.u.v.
Sachverständigen
im Schwerpunkt
Schimmelpilzschäden-
Erkennen, Bewerten und
Sanieren
- Gebäudeenergieberater (HWK)
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